Auch in diesen Sommerferien werden wieder jede Menge Sprachschüler eine Sprachschule im Ausland besuchen – da Sprachreisen auch im Jahr der Krise im Trend liegen.
Selbstverständlich machen die meisten Reisenden während ihrer Sprachreise positive Erfahrungen und können ihre Sprachkenntnisse auch deutlich ausbauen.
Manchmal entspricht die gebuchte Sprachreise jedoch in keinster Weise den Erwartungen: der Sprachunterricht ist zu leicht, der Lehrer ist inkompetent, das Freizeitprogramm ist langweilig, die Unterkunft ist schmutzig, das Essen zu wenig, ….
Die Enttäuschung ist in solchen Fällen groß. Dennoch gilt: nicht den Kopf in den Sand stecken und resignieren, sondern aktiv Misstände aufzeigen.
Denn nur wer dem Sprachreiseveranstalter oder der Sprachschule die Möglichkeit gibt, Missstände zu beheben, kann auf Abhilfe hoffen und so doch noch eine positive Sprachreise erleben oder im Nachhinein Geld zurück fordern.
Sollte bei Ihrer Sprachreise also etwas nicht Ihren Wünschen entsprechen, geben Sie daher unbedingt der örtlichen Reiseleitung bzw. dem Sekretariat Ihrer Sprachschule Bescheid. Haben Sie Ihre Reise bei einem Veranstalter in Deutschland gebucht, unterliegen Sie dem deutschen Reiserecht. Sie sollten Ihre Beschwerde daher zusätzlich auch bei der für Sie zuständigen Kundenbetreuung vorbringen, um später ggf. Ansprüche geltend machen zu können.
Ihr Sprachreiseveranstalter bzw. Ihre Sprachschule werden sich jetzt in der Regel bemühen, das Problem zu beheben. Das geht meist ganz einfach, zum Beispiel durch den Wechsel in eine andere Lerngruppe, zu einem anderen Lehrer oder durch den Wechsel der Unterkunft. Zur Problembeseitigung müssen Sie dem Veranstalter allerdings auch ein bis zwei Tage Zeit geben.
Kann der Veranstalter den Mangel nicht beheben, können Sie den Rücktritt vom Reisevertrag erklären, die Reise abbrechen und Ihr Geld zurückverlangen. Brechen Sie Ihre Reise hingegen ab, ohne dem Veranstalter die Möglichkeit zu geben, bestehende Mängel zu beseitigen, können Sie Ihr Geld unter Umständen nicht zurückverlangen, da Sie Ihrem Veranstalter nicht die Möglichkeit gegeben haben, die Mängel zu beseitigen.
Meistens kann der aufgezeigte Missstand jedoch schnell behoben werden, so dass Ihr Sprachaufenthalt doch noch ein voller Erfolg werden kann.
Sollte das nicht so sein, sollten Sie sich spätestens vier Wochen nach Reiseende an Ihren Veranstalter wenden und die Missstände deutlich benennen. Erläutern Sie auch, was Sie bereits vor Ort getan haben, welche Maßnahmen daraufhin ergriffen worden und warum diese nicht zu einem Erfolg geführt haben.
Ihr deutscher Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, auf dieses Schreiben in angemessener Zeit zu reagieren. Je nach Sachlage wird er Ihre Beschwerde abweisen oder anerkennen. In letzterem Fall wird er Ihnen sicherlich eine Rückzahlung oder einen Reisegutschein anbieten. In ersterem Fall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen, der sich auf Reiserecht spezialisiert hat.
Abschließend ein offenes Wort: viele Beschwerden entstehen übrigens durch zu hohe Erwartungen des Reisenden. Auch wenn eine zweiwöchige Sprachreise durchaus 1000 Euro und mehr kosten kann, ist nicht immer mit luxuriösen Unterkünften zu rechnen. Bedenken Sie bitte, dass ein erheblicher Teil der Kosten durch den Sprachunterricht entsteht.
Bedenken Sie bitte auch, dass die Standards in anderen Ländern nicht immer den deutschen Standards entsprechen müssen. Was in anderen Ländern als normal gilt, ruft bei uns vielleicht Erstaunen hervor.
Des weiteren sollten Sie wissen, dass zum Gelingen einer Sprachreise unwahrscheinlich viele Personen beitragen (Lehrer, Reiseleiter, Gastfamilien, Personal der Unterkünfte und Sprachschulen,…). Jeder Mensch macht leider Fehler und wo viele Menschen zusammenkommen, können viele Fehler entstehen.
Nichtsdestotrotz: Ihre Sprachreise soll von Erfolg gekrönt sein. Tragen Sie daher aktiv zum Erfolg dieser Sprachreise bei, indem Sie eventuell auftretende Missstände aufzeigen! Nur wenn Ihre Sprachschule weiß, was Ihnen nicht gefällt, kann (und wird) sie Abhilfe schaffen.